KOSTEN - RÜCKERSTATTUNGEN - ÜBERWEISER

Pflege und Betreuung kosten Geld. Glücklicherweise werden viele Kosten für Sie übernommen. Doch wer zahlt was?

Das Autism Expertise Center (AECSU) ist eine vom Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport anerkannte medizinische Fachpflegeeinrichtung (Einrichtungsnummer 15379). Die Behandlung im Autismus-Kompetenzzentrum kann nach Überweisung durch Ihren Hausarzt, Betriebsarzt oder Facharzt von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Wir haben Verträge mit verschiedenen Krankenkassen. Sollten Sie einer Krankenkasse angeschlossen sein, mit der wir keinen Vertrag haben, ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse genau über die Kostenerstattung informieren. Das Autism Expertise Center (AECSU) ist mit ZorgDomein verbunden. Mit dieser Online-Überweisungsanwendung können Hausärzte Patienten schneller an die gewünschte Gesundheitseinrichtung überweisen. ZorgDomein bietet einen schnellen und klaren Überblick über unser Pflegeangebot, einschließlich der dazugehörigen Zugangszeiten. Wenn Sie Autismusförderung beantragen, kann diese aus Ihrem WLZ-, Jugendgesetz- oder WMO-Budget erstattet werden. Wir haben mit mehreren Gemeinden in den Niederlanden Vereinbarungen über Sachleistungen (ZIN). Wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, mit der wir keinen Vertrag haben, können Sie bei Ihrer Gemeinde ein Persönliches Budget (PGB) beantragen. An Standorten in Belgien können Behandlungen oder Beratungen von Ihrer Krankenversicherung oder dem VAPH-Budget erstattet werden. Den Antrag können Sie über Ihre Krankenkasse stellen. Wenn Sie mit uns einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist bei uns 1 bzw. 2 Monate (je nach Laufzeit des Betreuungsvertrages). Bei einem unbefristeten Betreuungsvertrag gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Bitte beachten Sie: Für die Bezahlung unserer Rechnung sind Sie selbst verantwortlich.